In der Schweiz werden fast die Hälfte der Heizungen mit Öl betrieben. Besonders die Sanierung einer bestehenden Ölheizung ist wegen der geringen Investitionskosten sehr beliebt. Mit den neuen Mustervorschriften (MuKEn 2014), die eigentlich ab 2020 schweizweit in Kraft treten sollten, wird der 1:1 Ersatz allerdings erschwert. Von den Vorschriften betroffen sind Gebäude, welche gemäss kantonalem Gebäudeenergieausweis nicht die Effizienzklasse D erreichen. Hier wird verlangt, dass beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung 10 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energie gedeckt wird.
Aktuell wurde die Revision zum neuen Energiegesetz (MUKEN 2014) erst in sechs Kantonen (BL, BS, JU, LU, OW, VD) angenommen und im kantonalen Energiegesetzt verankert. In den übrigen Kantonen befindet sich MUKEn 2014 noch im politischen Prozess oder wurde bereits abgelehnt. Hier gelten die Mustervorschriften bis auf Weiteres als unverbindliche Empfehlung und beim Heizungsersatz müssen keine zwingenden Vorgaben eingehalten werden.
Wir empfehlen bei der Heizungssanierung die neuen Vorschriften aber in jedem Fall zu berücksichtigen und die Ölheizung Beispielsweise mit einer anderen Heizungsart zu kombinieren. In einem solchen Hybridheizsystem nimmt die Ölheizung lediglich eine unterstützende Funktion ein und wird nur bei Bedarf zugeschaltet. Dies vermindert neben dem Ausstoss von Treibhausgas die Betriebskosten und der Öltank kann oft kleiner dimensioniert werden. Sinnvoll kombiniert werden Ölheizungen unter anderem mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe.
Aus ökonomischer und ökologischer Sicht sind moderne Ölheizungen mit Brennwerttechnologie um einiges effizienter als früher, trotzdem sollten diese auch bei einem Neubau nur als Zusatz eingesetzt werden. Denn auch Ölheizungen mit Brennwerttechnik schneiden im Vergleich zu anderen Heizarten schlecht ab. Eine mögliche Abschaffung bis 2050 wird in der Schweizer Politik bereits diskutiert.